Die anhaltende Hitze und Trockenheit lassen die Waldbrandgefahr wieder ansteigen. Wie gefährlich es bei der aktuellen Trockenheit wirklich ist, zeigte sich vor ein paar Tagen bei einem Waldbrand im Bereich Wehr in der Verbandsgemeinde Brohltal (wir berichteten). Ein Grund mehr dieses Thema noch einmal anzusprechen.
Guido Ebach, Förster der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: „Eine kleine Unachtsamkeit wie ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator oder ein nicht komplett gelöschtes Grillfeuer kann dann schon genügen, um einen Flächenbrand zu entfachen.“ Ebach erinnert zugleich an die Regeln, die bei Spaziergängen im Wald eingehalten werden müssen: • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. • Feuermachen ist nur an den offiziell fest eingerichteten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt. Bei besonders hoher Waldbrandgefahr kann dort das Feuermachen auch untersagt werden. • Grillen im Wald ist auch auf mitgebrachten Grillgeräten verboten. Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden. • Herumliegende Glasflaschen und -scherben können durch den Brennglaseffekt schnell zur Brandursache werden. Sie haben im Wald nichts verloren und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnell die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen“, so der städtische Förster weiter. Die Waldbrandgefahr wird regelmäßig durch den Deutschen Wetterdienst unter anderem auf Grundlage der Lufttemperatur am Mittag, der relativen Luftfeuchtigkeit, der Windgeschwindigkeit und der Niederschlagsmenge binnen der jeweils letzten 24 Stunden ermittelt. Daneben wird auch der Vegetationsstand des Waldbodens berücksichtigt. Weitere Infos zur aktuellen Waldbrandgefahrenlage in Deutschland finden sie beim Deutschen Wetterdienst. |